Meyer's Hof eG Wohnungsbaugenossenschaft

Die Genossenschaft

Am 2. März 2019 haben vier Frauen und drei Männer die Genossenschaft „Meyer’s Hof“ gegründet.

Diese strebt nun die Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Lüneburger Amtsgericht und die Mitgliedschaft beim vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. an.

Gründungsmitglieder der Genossenschaft „Meyer’s Hof“ (v.li.):
Christian Heinze, Christa Cordes, Evelyn Taresch, Werner Mader, Sabine Weber, Wolfgang Schubert und Annette Jacob.

Für das Projekt ist die Geschäftsform einer Genossenschaft gewählt worden.

Nach Gründung der Genossenschaft im März 2019 und nach erfolgter Prüfung durch den Genossenschaftsverband sowie dem Vorliegen einer positiven gutachterlichen Äußerung des Prüfungsverbandes sind die Voraussetzungen für die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfüllt. Erst mit der Eintragung in das Register erlangt die Genossenschaft die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft und neue Mitglieder können der Genossenschaft beitreten.

Grundsatz einer Genossenschaft: Das Mitglied steht im Mittelpunkt !

Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll.
Eine Genossenschaft ist einzig und allein ihren Mitgliedern verpflichtet. Sie arbeitet zwar gewinnorientiert, ist aber keinen Aktionären oder Anteilseignern verpflichtet. Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände, Neubau und in den Ausbau der Service-Angebote gesteckt oder an die Mitglieder ausgeschüttet.

Mitgliedschaft

Wer Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft wird, muss Geschäftsanteile erwerben. Anzahl und Höhe dieser Anteile variieren von Genossenschaft zu Genossenschaft.
Das eingezahlte Geld bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital der Genossenschaft. Damit finanziert sich der Geschäftsbetrieb.

Genossenschaftsanteile

Wohnungsbaugenossenschaften verzinsen in der Regel die erworbenen Anteile und zahlen ihren Mitgliedern eine Dividende, die vom wirtschaftlichen Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres abhängig ist. Bei unserem Vorhaben ist in den ersten Jahren aufgrund des Neubaus keine Dividende zu erwarten.
Genossenschaftsanteile sind vererbbar, nicht aber das Wohn- bzw. Nutzungsrecht.
Genossenschaftsanteile können nur an andere Mitglieder verkauft werden oder sie sind an die Genossenschaft zur Auszahlung zurückzugeben (Kündigung). Wird die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekündigt, erhält man das Geld für die gekündigten Anteile nach einer in der Satzung festgelegten Frist zurück.

Nutzungsentgelt

Mitglieder von Genossenschaften sind Mit-Eigentümer – deshalb mieten sie eine Wohnung nicht, sondern nutzen sie, wofür ein Entgelt zu entrichten ist. Wer eine Genossenschafts-wohnung bezieht, schließt folglich keinen Mietvertrag sondern einen Nutzungsvertrag. Inhaltlich gleicht dieser im Wesentlichen jedoch einem Mietvertrag. Er regelt sämtliche Rechte und Pflichten der Nutzer und der Genossenschaft.

Satzung Meyer’s Hof – Stand: 29-06-2020